Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen PrimeSchloss Berlin (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) für alle Dienstleistungen im Bereich des Notfall-Schlüsseldienstes, Türöffnungen sowie der Montage von Sicherheitstechnik.
-
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und Dienstleistungen, die zwischen dem Dienstleister PrimeSchloss Berlin und dem Auftraggeber über die Nutzung der angebotenen Notdienstleistungen (insbesondere Notöffnungen von Türen, Fahrzeugen und Tresoren sowie Schlosswechsel) geschlossen werden.
(2) Vertragspartner des Auftraggebers ist:
PrimeSchloss Berlin
<Hier Name des Inhabers / Firma eintragen>
<Hier vollständige Firmenadresse / Straße, Hausnummer eintragen>
<Hier PLZ und Ort eintragen>
Telefon: 0777-7777-777
E-Mail: <Hier E-Mail-Adresse eintragen>
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vorab ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
-
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website primeschloss-24.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Auftrags dar.
(2) Der Auftraggeber kann ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags per Telefon (über die Rufnummer 0777-7777-777), über das Online-Anfrageformular auf der Website oder über den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp abgeben.
(3) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Disponent des Dienstleisters die Anfrage des Auftraggebers mündlich (telefonisch), schriftlich oder elektronisch (z.B. per WhatsApp) bestätigt und den Einsatz des Technikers / Meisters verbindlich zusagt.
(4) Wichtiger Hinweis: Die Anforderung unseres Notdienstes zur Durchführung einer Türöffnung am Einsatzort stellt einen kostenpflichtigen und verbindlichen gewerblichen Auftrag dar. Mit der Bestätigung des Einsatzes durch den Disponenten entstehen bereits Aufwendungen für die Bereitstellung des Personals und des Fahrzeugs.
-
§ 3 Preise, Anfahrtskosten und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Website angegebenen Preise (Leistungs- und Festpreisverzeichnis) oder die im Zuge der telefonischen bzw. elektronischen Auftragserteilung ausdrücklich vereinbarten Festpreise (Festpreisgarantie). Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Die vereinbarten Anfahrtskosten (Anfahrtspauschale) sind vom Auftraggeber in jedem Fall zu entrichten, sobald der Techniker am vereinbarten Einsatzort eingetroffen ist, unabhängig davon, ob die Türöffnung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. zwischenzeitliches Auffinden des Schlüssels), noch durchgeführt werden muss.
(3) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten am Einsatzort zur Zahlung fällig.
(4) Als Zahlungsmethoden werden ausschließlich die Barzahlung in Euro oder die Zahlung mittels gängiger EC-Karten, Debitkarten oder Kreditkarten direkt vor Ort beim ausführenden Techniker akzeptiert. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt nach der Zahlung per E-Mail oder in Papierform.
-
§ 4 Stornierung und Widerrufsrecht
(1) Eine Stornierung des Auftrags nach erfolgter Bestätigung durch den Disponenten ist für den Auftraggeber bis zum Eintreffen des Technikers möglich. Erfolgt die Stornierung jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Techniker bereits auf der Anfahrt befindet, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung bzw. Stornogebühr für die entstandenen Anfahrts- und Bereitstellungskosten in Rechnung gestellt.
(2) Gesetzliches Erlöschen des Widerrufsrechts: Verbraucher haben bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB besteht das Widerrufsrecht jedoch nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen.
Da es sich bei den Leistungen von PrimeSchloss Berlin um dringende Notfalleinsätze (Aufsperrdienste) handelt, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers sofort ausgeführt werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, sobald der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder die Arbeiten vollständig erbracht wurden.
-
§ 5 Leistungsausführung, Berechtigungsprüfung und Haftungsbeschränkung
(1) Der ausführende Techniker ist verpflichtet, vor der Durchführung der Türöffnung die Legitimation (Berechtigung) des Auftraggebers zu prüfen. Der Auftraggeber hat sich hierzu durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines vergleichbaren Dokuments sowie eines Mietvertrags oder einer Meldebescheinigung als rechtmäßiger Nutzer der zu öffnenden Räumlichkeiten auszuweisen. Kann diese Berechtigung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ist der Techniker berechtigt, die Leistung zu verвейgern und die Anfahrtspauschale in Rechnung zu stellen oder die Polizei zur Klärung hinzuzuziehen.
(2) Der Dienstleister verpflichtet sich, die Türöffnung unter Anwendung zeitgemäßer Fachmethoden und Spezialwerkzeuge so materialschonend wie möglich durchzuführen. Eine absolut beschädigungsfreie Öffnung kann jedoch, insbesondere bei verschlossenen (zugesperrten) Türen, defekten Mechanismen oder Mehrfachverriegelungen, technisch nicht garantiert werden.
(3) Haftungsbeschränkung: Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden (insb. Sachschäden am Türrahmen, Beschlägen oder Türblatt) haftet der Dienstleister nur, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich um technisch unvermeidbare Begleitschäden handelt, die zwingend mit der Notöffnung eines defekten oder verriegelten Schlosssystems einhergehen.
-
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Dienstleisters in Berlin.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.